Terms And Conditions
Appendix “A”
STANDARD TERMS AND CONDITIONS OF SALE
Appendix “A”
STANDARD TERMS AND CONDITIONS OF SALE
- OFFER AND ACCEPTANCE: This Quotation, Order Verification / Confirmation or Invoice, whether construed as an offer, acceptance, or acknowledgment, includes these terms and conditions. This document and these terms and conditions shall constitute the final, complete, and exclusive statement of the agreement between Buyer and Seller. Seller’s agreement to sell goods to Buyer is expressly limited to these terms. Buyer must notify Seller immediately if these terms and conditions are unacceptable. Buyer’s acceptance of Seller’s products or services shall conclusively establish Buyer’s acceptance of these terms and conditions. Under no circumstances shall any terms or conditions in addition to or different from the terms and conditions of this document become part of the parties’ contract. This document shall be the final written expression of agreement between Seller and Buyer, constituting the entire contract between them and superseding all previous communications, either verbal or written. This contract may be modified only by a writing signed by an authorized officer of Seller. Reference in this document to any order or other communication from Buyer is only for the purpose of identifying the product or service ordered.
- QUOTATIONS AND PRICES: Written quotations automatically expire thirty (30) calendar days from the date issued, unless otherwise specified on the face of the quotation, or sooner if terminated by notice. Seller-distributed publications are maintained as sources of general information and are not quotations or offers to sell.
*Any price change will be reflected in a change order or new purchase order.
- Typographical, stenographic & clerical errors are subject to correction.
- All prices for sales in the Americas will be F.O.B. shipping point prepaid & added to invoice.
- All prices for sales made by Cattron S.R.O. are (INCOTERMS 2020) Free Carrier Cattron facility, unless specified as Carriage Paid To the delivery address stated in the Purchase Order, and do NOT include any applicable foreign, federal, state or local sales, use excise or other taxes, freight, insurance or surcharge, unless otherwise specifically indicated, all of which shall be the sole liability of the Purchaser.
- Prices do not include any type of import duty, foreign or domestic tax or insurance surcharge and are subject to increase in any amount equal to applicable tax or insurance surcharge.
- When a quotation includes material specified by the Buyer, allowance must be made for reasonable delivery of paid material to Seller and must be of suitable quality to facilitate efficient production and/or use.
- Quotations based on information provided by Seller are subject to change if the supplied information is incorrect or changes.
- If in Seller’s judgment, the financial condition of the Buyer at the time products are ready for shipment does not justify the payment terms specified, Seller reserves the right to require full payment in cash before shipment or delivery.
- Conditions not specifically stated herein shall be governed by established trade customs.
- RADIO CONTROL RANGE can be affected by conditions such as, but not limited to, terrain, obstructions, and ambient RF noise and antenna location.
NOTE: The use of radio remote control is subject to certain hazards that cannot be eliminated by electrical, electronic and/or mechanical means, but only by the exercise of intelligence, care and common sense. It is, therefore, essential to have competent and careful operators, physically and mentally fit, thoroughly trained in the safe operation of the equipment. Equipment manufactured for the U.S. or Canadian market will be manufactured on 450-470MHz unless otherwise specified by the user.
- QUOTED DELIVERY of this product is subject to receipt of Buyer’s Purchase Order with the necessary approval drawings, credit approval and licensing work.
- DELIVERY of equipment to carrier, except for sales by Cattron S.R.O., shall constitute delivery to Buyer, and regardless of freight payment, title and all risk of loss or damage in transit shall pass to purchaser at that time. Great care is taken in packing Seller supplied equipment. Seller cannot be held responsible for breakage after having received “in good order” receipts from carrier. All claims for loss and damage must be made by Buyer to the carrier. Claims for shortages or other errors must be made in writing to Seller within 20 calendar days after receipt of shipment, failure to give such notice shall constitute unqualified acceptance and a waiver of all such claims by purchaser.
- SHIPPING DATES given in advance of actual shipment are estimated and deliveries will be made subject to receipt of valid purchase order. Delivery times will run from date of order confirmation, but under no circumstances is a delivery date of the essence.
- SHIPPING AND HANDLING, except for sales by Cattron S.R.O., are F.O.B. Sellers Plant using a released bill of lading. Shipping and handling are prepaid and added to invoice by Seller. If Buyer does not carry insurance to cover goods in transit, Buyer should request shipment under an ordinary bill of lading. Title and all risks of loss or damage shall pass to Buyer upon delivery to carrier.
Shipping and handling for international sales by Cattron S.R.O. are CPT Buyers location. In this event each delivery, at the option of Cattron S.R.O., shall constitute a separate sale with the same effect. Risk of loss, injury or destruction will pass to the Purchaser at the time of delivery to the carrier for shipment. Standard terms are Free Carrier (INCOTERMS 2020). In the absence of specific instructions otherwise, Cattron S.R.O. will select a carrier, the cost of which it will invoice to the Purchaser – Carriage Paid To (INCOTERMS 2020).
- PAYMENT TERMS are Pending Credit Approval. Assuming Credit Approval and unless otherwise agreed to by the parties, invoices shall be sent upon shipment and are due and payable, in the currency invoiced, in full within thirty (30) days from the date of invoice, interest to be charged on overdue accounts at 1.5% per month thereafter until such invoices are paid. Installment shipments shall be considered separate and independent transactions and payment therefore shall be made accordingly. In case any invoice shall not be paid when due, all sums owing under this or any other agreements or dealings between Buyer and Seller shall, at the option of Seller, at once become due irrespective of the terms of sale, and Seller may defer shipment under this and other agreements between Buyer and Seller until such invoice is paid. In the event that Buyer defaults in payment, Buyer shall be liable for all collection costs, expenses (including, if necessary, travel expenses) incurred by Seller, included but not limited to attorney and collection agency fees.
In the event any proceeding is brought by or against Buyer under the bankruptcy or insolvency laws, Seller shall be entitled to cancel any order then outstanding and receive damages determined in accordance with paragraph 9 hereof.
- SELLER’S DAMAGES. The equipment covered by this contract is uniquely designed and manufactured specifically for Buyer. In the event Buyer breaches this contract by repudiating the contract, revoking acceptance, refusing delivery or rejecting conforming goods, Seller shall have the right to recover the full purchase price stated in this contract, provided, however, that if Buyer cancels his order more than thirty (30) days prior to the agreed upon date of ship date, Buyer shall be obligated only to make payment to Seller for ninety percent (90%) of the agreed upon purchase price.
- FORCE MAJEURE. Seller shall not be liable for any delays in delivery or any failure to deliver due to causes beyond Seller’s control including, but not limited to, failure of Seller’s suppliers to deliver required materials, natural disasters, pandemic, war mobilization, civil commotion, riots, embargoes, domestic or governmental regulations or orders, fires, floods, strikes, lockouts, or other labor difficulties, machinery breakdowns, or shortages of or inability to obtain shipping space or transportation.
- BUYER’S EQUIPMENT Seller assumes that is the equipment in which Seller’s products are integrated are fully functional and meets all applicable safety standards. Seller’s equipment may have the capability to monitor the outputs of Seller’s equipment only. Buyer must notify Seller of any and all functions of Buyer’s equipment that are critical to safe operation of Buyer’s equipment. In no way does Seller assume responsibility for the inclusion of necessary safety circuits on Buyer’s equipment. Unless otherwise specified, Seller’s equipment does not monitor said circuits of Buyer’s equipment. If furnished, Seller’s equipment monitors its outputs only, not the actual equipment of Buyer.
SPECIAL NUCLEAR/POLLUTANT NOTICE: THIS PRODUCT IS PROHIBITED FROM USE IN CONNECTION WITH A NUCLEAR SETTING OR WHERE THE STORAGE, HANDLING, OR TRANSPORTATION OF POLLUTANTS IS INVOLVED WITHOUT THE ADVANCE EXPRESS WRITTEN CONSENT OF SELLER, SIGNED BY AN AUTHORIZED CORPORATE OFFICER.
- RADIO STATION AND REGULATORY LICENSING
- FCC LICENSING U.S.A. The Seller’s proposed equipment MAY require a local license for operations in the selected territory. Licenses are typically granted by the National Telecommunication Authorities. The application does require a fee which MAY NOT BE INCLUDED in the price of the system.
- Should you have any questions or need assistance in completing your FCC, R.E.D., IC or any other license application, you may contact our Sales Department. The equipment will be manufactured for the use on various frequencies and RF Bands. Please refer to the Product datasheet for more information.
- INTELLECTUAL PROPERTY: EACH PARTY SHALL DEFEND, INDEMNIFY, AND HOLD THE OTHER HARMLESS FROM LOSS OR DAMAGE FOR ANY THIRD-PARTY CLAIMS OF PATENT, TRADEMARK, OR COPYRIGHT INFRINGEMENT ARISING OUT OF THE GOODS SUBJECT OF THIS AGREEMENT MANUFACTURED BY SELLER FOR BUYER OR ARISING OUT OF BUYER’S USE OF THE GOODS SUBJECT TO THIS AGREEMENT.
- HOLD HARMLESS CLAUSE: EXCEPT AS SET FORTH IN PARAGRAPH 13, AS A CONDITION OF ANY SALE, BUYER AGREES TO DEFEND AND HOLD HARMLESS SELLER FROM ANY AND ALL CLAIMS, ACTIONS OR PROCEEDINGS ARISING FROM BUYER’S USE OF THE GOODS AND INDEMNIFY SELLER IN RESPECT TO ALL DAMAGES, SETTLEMENTS, AWARDS, JUDGMENTS, AND COSTS, INCLUDING ATTORNEYS FEES, RESULTING THEREFROM. THIS PROVISION SHALL SURVIVE ANY TERMINATION OF THIS CONTRACT.
- WARRANTY, REMEDY, LIMITATION OF REMEDIES: Seller warrants the equipment to be free from defects in material and workmanship under normal use and proper operating conditions in the plant of the original Buyer or User. Seller’s obligation for goods sold in all locations except Europe shall extend for a period of: i) one (1) year as to Electronic printed circuit assemblies and ii) ninety (90) days for “wear and tear” items such as switches, antennae, antenna connections, harnesses and belts, following the date of receipt by Buyer (as described herein). Seller’s obligation for goods sold in Europe shall extend for a period of: (i) one (1) year as to Electronic printed circuit assemblies (ii) two (2) years for complete product assemblies; and (iii) ninety (90) days for “wear and tear” items such as switches, antennae, antenna connections, harnesses and belts, following the date of receipt by Buyer (as described herein). Seller will make the final determination as to which of product components constitute “wear and tear” items. Sellers’ repair obligation is conditioned upon Buyer’s full compliance with the service manual supplied by Seller.
THIS WARRANTY IS VOID IF:
- The equipment is used in other than its normal and customary manner;
- The equipment has been submitted to misuse, neglect or damage not associated with normal operation and care of the equipment; or,
- Unauthorized alterations or repairs have been made, or unapproved parts used, in the equipment.
Buyer must make any warranty claim in writing. Buyer’s only remedy and Seller’s only obligation shall be the repair of the System upon its return by Buyer to Seller’s nearest plant. IN NO EVENT WILL SELLER BE RESPONSIBLE FOR THE EXPENSE OF REMOVING OR REINSTALLING THE EQUIPMENT. Any warranty claim must first receive approval by Seller’s home office. Any equipment returned to Seller under this warranty must be shipped prepaid. Equipment received by Seller under a warranty for sales in any location other than Europe will be returned to the Buyer F.O.B. shipping point.
Buyer acknowledges that it alone has determined that the equipment purchased hereunder shall suitably meet the requirements of its intended function.
Buyer is not relying upon any technical advice furnished by Seller with respect to the use of the equipment, which is given without charge, and Seller assumes no obligation or liability for any advice or recommendations given or results obtained. All such advice or recommendations are given at Buyer’s request and accepted at Buyer’s risk.
OPTIONAL EXTENDED WARRANTY (Service Contract): Seller’s warranty on manufactured electronic modules can be extended with the purchase of a service contract (extended warranty). This extended parts and labor warranty is subject to the limitations and exclusions applicable to Seller’s warranty and applies to factory only repair or replacement of any module which fails in normal service. Any modules returned to Seller under this extended warranty must be shipped prepaid. Any module received by Seller under this extended warranty will be returned to the Buyer. *EXCEPT FOR SALES BY CATTRON S.R.O..ALL WARRANTY SERVICE IS FOB to the point of sellers original shipment. ALL EUROPEAN WARRANTY SERVICE FOR SALES BY CATTRON S.R.O. IS CPT as defined in these terms and conditions to the Buyer’s location.
- F.O.B. shipping point. Repairs that are excluded from the extended warranty, include but are not limited to, vandalism, willful neglect, accidents (such as dropped equipment), damage due to over-voltage, water damage, Acts of God, floods, fires, hurricanes, lightning, etc. Any necessary shop or field repairs requested by the Buyer, and not covered by the extended warranty, will be billed at Seller’s current service rates.
- DISCLAIMER OF OTHER WARRANTIES: THE WARRANTY PROVIDED ABOVE IS SELLER’S EXCLUSIVE WARRANTY. IT IS STRICTLY LIMITED TO ITS TERMS AND IT IS IN LIEU OF ALL OTHER WARRANTIES, EXPRESS, IMPLIED AND STATUTORY. SELLER SPECIFICALLY DISCLAIMS ANY IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR PARTICULAR PURPOSE.
- DISCLAIMER OF TORT LIABILITY: BUYER SPECIFICALLY UNDERSTANDS AND AGREES THAT SELLER, ITS SUCCESSORS, ASSIGNS, OFFICERS, AGENTS AND EMPLOYEES, SHALL NOT BE LIABLE IN TORT–WHETHER BASED ON NEGLIGENCE, STRICT LIABILITY, OR ANY OTHER THEORY OF TORT LIABILITY– FOR ANY ACTION OR FAILURE TO ACT IN RESPECT TO THE DESIGN, MANUFACTURE, PREPARATION FOR SALE, SALE, DELIVERY, ERECTION OR INSTALLATION OF THE EQUIPMENT SOLD OR ANY SERVICES PROVIDED HEREUNDER. IT IS THE PARTIES’ INTENT TO ABSOLVE AND PROTECT SELLER AND SELLER’S SUCCESSORS, ASSIGNS, OFFICERS, AGENTS AND EMPLOYEES FROM ANY AND ALL TORT LIABILITY.
- EXCLUSIVE REMEDY, EXCLUSION OF CONSEQUENTIAL AND OTHER DAMAGES: BUYER EXPRESSLY UNDERSTANDS AND AGREES THAT THE REMEDY SET FORTH ABOVE IS BUYER’S SOLE AND EXCLUSIVE REMEDY FOR BREACH OF WARRANTY, FOR ANY TORTIOUS CONDUCT, AND FOR ANY OTHER CAUSE OF ACTION. BUYER FURTHER SPECIFICALLY UNDERSTANDS AND AGREES THAT NO OTHER REMEDY SHALL BE AVAILABLE TO BUYER, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO CLAIMS FOR INCIDENTAL, CONSEQUENTIAL, SPECIAL OR PUNITIVE DAMAGES, FOR ANY CAUSE WHATSOEVER, INCLUDING CLAIMS FOR INJURY TO PERSONS OR PROPERTY OR ANY OTHER CONSEQUENTIAL, ECONOMIC OR INCIDENTAL LOSS. UNDER NO CIRCUMSTANCES WILL SELLER BE LIABLE FOR LOSS OF ANTICIPATED PROFITS, LOSS OF USE, OR ANY OTHER LOSS CAUSED BY REASON OF THE NONOPERATION OR DEFECT OF THE EQUIPMENT SOLD, OR THE INCREASED EXPENSE OF OPERATION CAUSED BY, THE EQUIPMENT SOLD OR ANY SERVICES PROVIDED HEREUNDER. THIS EXCLUSION SHALL APPLY TO ALL CLAIMS, WHETHER SOUNDING IN TORT, CONTRACT OR OTHERWISE, AND SHALL APPLY TO ALL DAMAGES.
- OTHER MANUFACTURERS’ PRODUCTS: IN NO EVENT SHALL SELLER’S WARRANTY INCLUDE EQUIPMENT WHICH WAS NOT MANUFACTURED BY SELLER, PARTS NOT SPECIFIED BY SELLER, OR WHICH SELLER PURCHASED AS A MANUFACTURED UNIT FROM A RECOGNIZED MANUFACTURER THEREOF. IF THE EQUIPMENT IS THE PRODUCT OF A MANUFACTURER OTHER THAN SELLER, SELLER MAKES NO WARRANTY, EXPRESS OR IMPLIED, CONCERNING SUCH EQUIPMENT, INCLUDING ANY IMPLIED WARRANTIES OF MERCHANTABILITY OR FITNESS FOR PURPOSE.
- PATENT CLAIMS INVOLVING OTHER MANUFACTURERS’ PRODUCTS: IF THE EQUIPMENT SOLD BY SELLER WAS NOT MANUFACTURED BY SELLER OR IS SOLD UNDER ANOTHER MANUFACTURER’S BRAND OR TRADE NAME(S), SELLER HEREBY DISCLAIMS ANY AND ALL INTELLECTUAL PROPERTY WARRANTIES, INCLUDING WARRANTIES AGAINST PATENT INFRINGEMENT.
- Seller shall, however, if given prompt notice by Buyer of any claim of patent infringement with respect to any other manufacturer’s equipment sold hereunder, use its best reasonable efforts to secure for Buyer such indemnity rights as the manufacturer may customarily give with respect to such product.
- TIME LIMITATION OF CLAIMS: Buyer agrees in consideration of Seller’s execution of this contract that any claim of any kind of Buyer, based on or arising out of this contract or otherwise, shall be barred unless asserted by Buyer by the commencement of any action within 12 months after delivery of the equipment or other event, action, or inaction to which such claim relates. This provision shall survive any termination of this contract, however arising.
- INTELLECTUAL PROPERTY
- Buyer acknowledges that all Intellectual Property Rights in and related to the Products are property of Seller, including (without limitation) patents, copyrights, trademarks, design rights and know-how. Nothing in these term and conditions or any purchase order shall be construed as conferring any license or granting any rights in favor of the Buyer in relation to the Intellectual Property Rights. Seller asserts its full rights to control the use of its trademarks worldwide and the Buyer shall assist Seller as required in preventing others from diluting Seller’s rights. Buyer will not, without Seller’s consent, remove, cover, obscure or in any way alter any distinctive mark forming part of or impressed on or affixed to the Product(s). Buyer shall not seek to register any trademark or trade name (including any Affiliate name) which is identical to, or confusingly similar to or incorporates any trademark or trade name which Seller (or any Affiliate) owns or claims rights to anywhere in the world.
- PROPRIETARY INFORMATION. Buyer shall not, during the performance of this contract or at any time thereafter, disclose to, or use for the benefit of, any third person, or use for its own benefit except in connection with the use of the particular goods covered by this contract, any information which has been or may be disclosed or furnished by Seller to Buyer, including without limitation techniques, data, designs, devices, specifications, drawings, trade secrets or other information pertaining to this contract, the articles covered thereby, or Seller’s methods or manufacturing processes, which shall be considered as proprietary information.
27. APPLICABLE LAW IN THE AMERICAS. Except for sales by Cattron S.R.O., All questions arising in connection with a quotation, order submitted in in response to a quotation, any order acknowledgment, or the sale of the goods shall be resolved in accordance with the laws of the Commonwealth of Pennsylvania.
28. INTERNATIONAL SALE. For sales made by Cattron S.R.O., All questions arising in connection with a quotation, order submitted in in response to a quotation, order acknowledgment, or the sale of the goods in Europe shall be resolved in accordance with the laws of the Czech Republic.
GENERAL INFORMATION
Detailed contact information by region can be found at cattron.com/contact. This includes sales, service, accounting and more.
Terms and Conditions – German
Anhang „A”
ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
Gültig ab dem 01. Mai 2024
- ANGEBOT UND ANNAHME: Diese Bestellung, Auftragsbestätigung oder Rechnung, ungeachtet ob als Angebot, Angebotsannahme oder Bestätigung ausgelegt, beinhaltet diese Geschäftsbedingungen. Dieses Dokument und diese Bedingungen bilden die abschließende, vollständige und ausschließliche Vereinbarungserklärung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Die Zustimmung des Verkäufers, an den Käufer Waren zu veräußern, ist ausdrücklich auf diese Bedingungen beschränkt. Der Käufer muss den Verkäufer unverzüglich informieren, wenn diese Geschäftsbedingungen inakzeptabel sind. Die Annahme der Produkte oder Dienstleistungen des Verkäufers durch den Käufer bilden die abschließende Annahme der Geschäftsbedingungen durch den Käufer. Es dürfen unter keinen Umständen Bedingungen zusätzlich oder abweichend zu den hierin genannten Konditionen, Teil dieser Vereinbarung zwischen den Parteien werden. Dieses Dokument ist die abschließende schriftliche Vereinbarungserklärung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer und bildet den gesamten Vertrag zwischen ihnen und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und müssten von einem Bevollmächtigten des Verkäufers unterzeichnet werden. Bezugnahmen in diesem Dokument auf Bestellungen oder weitere Mitteilungen des Käufers dienen lediglich dem Zweck der Identifizierung des bestellten Produkts oder der bestellten Dienstleistung.
- ANGEBOTE UND PREISE: Schriftliche Angebote verlieren automatisch nach Ablauf von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Datum der Ausstellung ihre Gültigkeit, sofern das Angebot keine anderweitig lautenden Angaben enthält, oder früher, wenn es durch Kündigung beendet wird. Vom Verkäufer vertriebene Publikationen enthalten allgemeine Informationen und sind keine Preis- oder Verkaufsangebote.
* Preisänderungen werden in einem Änderungsauftrag oder einer neuen Bestellung wiedergegeben.
- Typographische, stenographische & Schreibfehler müssen korrigiert werden.
- Alle Verkaufspreise für Amerika verstehen sich FREI AN BORD „F.O:B“, Versandstelle im Voraus bezahlt & der Rechnung hinzugefügt.
- Alle Verkaufspreise von Cattron S.R.O. verstehen sich (INCOTERMS 2020) frei Frachtführer „CPT“ des Cattron Werks, sofern nicht frachtfrei an die in der Bestellung angegebene Lieferanschrift vereinbart wurde, und es dürfen KEINE geltenden ausländischen, bundesstattlichen, staatlichen oder regionalen Umsatz-, Verbrauchs- oder weitere Steuern, Fracht-, Versicherungs- oder weitere Gebühren enthalten sein, sofern nicht anderweitig ausdrücklich angegeben, für die alle ausschließlich der Käufer haftet.
- Preise enthalten keine Importzölle, aus- oder inländische Steuern oder Versicherungsgebühren und können sich um einen beliebigen Betrag erhöhen, der der geltenden Steuer oder Versicherungsgebühr entspricht.
- Wenn ein Angebot vom Käufer erläutertes Material enthält, muss eine Vergütung für die angemessene Lieferung des bezahlten Materials an den Verkäufer erfolgen und das Material muss für die Unterstützung der effizienten Produktion und/oder Nutzung über eine geeignete Qualität verfügen.
- Angebote, die auf den vom Verkäufer gelieferten Angaben basieren, können sich ändern, wenn die gelieferten Angaben falsch sind oder sich geändert haben.
- Wenn nach Meinung des Verkäufers, die Finanzlage des Käufers zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft der Produkte die erläuterten Zahlungsbedingungen nicht rechtfertigen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, vor Versand oder Lieferung die vollständige Bezahlung in bar zu verlangen.
- Bedingungen, die nicht ausdrücklich hierin erläutert sind, unterliegen den festgelegten Handelsgepflogenheiten.
- DIE REICHWEITE DER FUNKSTEUERUNG kann von Bedingungen beeinträchtigt werden, wie u. a. dem Terrain, Hindernissen und RF-Umgebungsgeräuschen sowie dem Antennenstandort.
HINWEIS: Die Nutzung von Funkfernbedienungen unterliegt bestimmten Gefahren, die nicht durch elektrische, elektronische und/oder mechanische Mittel, sondern nur durch Intelligenz, Vorsicht und gesunden Menschenverstand beseitigt werden können. Deshalb ist es von wesentlicher Bedeutung, über kompetentes und umsichtiges Bedienpersonal zu verfügen, das körperlich und geistig fit und gründlich im Umgang mit dem sicheren Betrieb des Geräts geschult ist. Geräte, die für den US- oder den kanadischen Markt hergestellt werden, verfügen über 450-470MHz, sofern vom Nutzer nicht anderweitig angegeben.
- DIE ANGEGEBENE LIEFERUNG dieses Produkts unterliegt dem Eingang der Bestellung des Käufers mit den erforderlichen, bestätigten Zeichnungen, der Kreditgenehmigung und den Lizenzierungsarbeiten.
- DIE LIEFERUNG der Geräte an den Frachtführer stellt die Lieferung an den Käufer dar, ausgenommen für Verkäufe von Cattron S.R.O., und ungeachtet der Frachtzahlung, gehen das Eigentum und das gesamte Risiko für Verlust oder Transportschaden zu diesem Zeitpunkt auf den Käufer über. Die vom Verkäufer gelieferten Geräte müssen sorgfältig verpackt werden. Der Verkäufer kann nicht für Bruchschäden verantwortlich gemacht werden, nachdem er vom Frachtführer Empfangsbescheinigungen über den „guten Zustand“ erhalten hat. Alle Schadensersatzansprüche müssen vom Käufer an den Frachtführer gestellt werden. Mängelrügen oder weitere Fehler müssen dem Verkäufer innerhalb von 20 Kalendertagen nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Das Fehlen einer solchen Mitteilung stellt eine bedingungslose Annahme dar sowie einen Verzicht auf alle Ansprüche des Käufers.
- DIE vor dem tatsächlichen Versand mitgeteilten VERSANDDATEN werden geschätzt, und die Lieferung erfolgt nach Empfang der gültigen Bestellung. Die Lieferzeiten gelten ab dem Datum der Auftragsbestätigung, aber ein Lieferdatum stellt unter keinen Umständen ein Fixgeschäft dar.
- DER VERSAND, ausgenommen für Verkäufe von Cattron S.R.O., versteht sich FREI AN BORD „F.O:B“ des Werks des Verkäufers unter Verwendung eines freigegebenen Frachtbriefs. Die Versandkosten werden im Voraus bezahlt und der Rechnung des Verkäufers hinzugefügt. Wenn der Käufer über keine Transportgüterversicherung verfügt, muss der Käufer den Versand mit einem gewöhnlichen Frachtbrief verlangen. Das Eigentum und das gesamte Risiko bei Verlust oder Schaden geht bei Lieferung an den Frachtführer auf den Käufer über.
Der Versand für internationale Verkäufe von Cattron S.R.O. versteht sich Frachtfrei „CPT“ Standort des Käufers. In diesem Fall stellt jede Lieferung, nach Wahl von Cattron S.R.O, einen separaten Verkauf mit derselben Wirkung dar. Risiko des Verlusts, der Verletzung oder Zerstörung geht zum Zeitpunkt der Lieferung an den Frachtführer für den Versand auf den Käufer über. Die Standardbedingungen sind Frei Frachtführer „CPT“ (INCOTERMS 2020). Wenn keine anderweitigen spezifischen Anweisungen vorliegen, wählt Cattron S.R.O. einen Frachtführer aus und die entsprechenden Kosten werden dem Käufer in Rechnung gestellt – frachtfrei „CPT“ (INCOTERMS 2020).
- ZAHLUNGSBEDINGUNGEN sind abhängig von der Kreditgenehmigung. Von einer Kreditgenehmigung ausgehend und sofern nicht anderweitig zwischen den Parteien vereinbart, werden Rechnungen bei Versand verschickt und sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Rechnungsdatum fällig. Die auf überfällige Forderungen zu erhebende Zinsen sind 1,5 % pro Monat bis die ausstehenden Rechnungen beglichen sind. Teilversendungen gelten als voneinander getrennte und unabhängige Transaktionen und ihre Bezahlung muss dementsprechend erfolgen. Gesamtbeträge von Rechnungen für diesen oder andere Verträge oder Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer werden nach Ermessen des Verkäufers sofort fällig, ungeachtet der Verkaufsbedingungen, und der Verkäufer darf den Versand in Übereinstimmung mit diesen oder anderen Vereinbarungen zwischen dem Käufer und der Verkäufer verschieben bis die Rechnungssumme beglichen wurde. Bei Zahlungsverzug des Käufers haftet der Käufer für die durch den Verkäufer verursachten Inkassokosten und Ausgaben (einschließlich gegebenenfalls Reisekosten), einschließlich u. a. Rechtsanwalts- und Inkassobürogebühren.
Bei Verfahren gegen den Käufer in Übereinstimmung mit dem Konkurs- oder Insolvenzrecht ist der Verkäufer dazu berechtigt, zu diesem Zeitpunkt ausstehende Bestellungen zu stornieren, sowie zu Schadensersatz in Übereinstimmung mit Paragraph 9 dieser Bedingungen.
- DEM VERKÄUFER ENTSTANDENER SCHADEN. Die in dieser Vereinbarung genannten Geräte wurden käuferspezifisch konstruiert und hergestellt. Wenn der Käufer von diesem Vertrag zurücktritt, die Annahme verweigert, die Lieferung ablehnt oder einwandfreie Ware ablehnt, ist der Verkäufer dazu berechtigt, den vollständigen in diesem Vertrag genannten Kaufpreis erstattet zu bekommen, jedoch ist der Käufer, wenn er seine Bestellung mehr als dreißig (30) Tage vor dem vereinbarten Versanddatum storniert, nur dazu verpflichtet, neunzig Prozent (90 %) des vereinbarten Kaufpreises zu begleichen.
- HÖHERE GEWALT. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzug oder Lieferausfälle die auf Gründe zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, einschließlich u. a., Ausfall der Lieferung benötigter Materialien durch die Lieferanten des Verkäufers, Naturkatastrophen, Pandemien, Mobilmachung bei Krieg, zivile Unruhen, Aufstände, Embargos, nationale oder amtliche Vorschriften oder Erlasse, Brände, Fluten, Streiks, Ausgangssperren oder weitere Arbeitskonflikte, Maschinenausfall oder ein Mangel an Frachtraum oder Transportmittel oder ein Unvermögen, Frachtraum oder Transportmittel zu bekommen.
- ANLAGE DES KÄUFERS. Der Verkäufer geht davon aus, dass die Anlage, in der die Produkte des Verkäufers integriert sind, vollständig funktioniert und alle geltenden Sicherheitsvorschriften erfüllt. Die Geräte des Verkäufers können über die Fähigkeit verfügen, nur die Ausgänge der Anlage des Verkäufers zu überwachen. Der Käufer muss den Verkäufer über alle Funktionen der Anlage des Käufers informieren, die für den sicheren Betrieb der Anlage des Käufers von wesentlicher Bedeutung sind. Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für die Inklusion erforderlicher Sicherheitsstromkreise auf der Anlage des Käufers. Die Geräte des Verkäufers sind nicht für die Steuerung der genannten Stromkreise auf der Anlage des Käufers zuständig, sofern nicht anderweitig erläutert. Falls diese eingerichtet sind, überwachen die Geräte des Verkäufers ausschließlich ihre Ausgänge , nicht die der eigentlichen Anlage des Käufers.
BESONDERER HINWEIS KERNKRAFT/UMWELTSCHADSTOFF: ES IST UNTERSAGT, DIESES PRODUKT IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM KERNKRAFTUMFELD ODER MIT DER LAGERUNG, BEARBEITUNG ODER DEM TRANSPORT VON SCHADSTOFFEN OHNE DIE VORHERIGE AUSDRÜCKLICHE ZUSTIMMUNG DES VERKÄUFERS, DIE VON EINEM BEVOLLMÄCHTIGEN UNTERZEICHNET WURDE, ZU VERWENDEN.
- RADIOSENDER UND BEHÖRDLICHE LIZENZIERUNG
FCC LICENSING U.S.A. Für das vom Verkäufer angebotene Gerät wird UNTER UMSTÄNDEN eine lokale Lizenz für den Betrieb im ausgewählten Gebiet benötigt. Lizenzen werden normalerweise von den nationalen Telekommunikationsbehörden vergeben. Es muss für den Antrag eine Gebühr bezahlt werden, die NICHT im Preis für das System ENTHALTEN IST.
Bei Fragen oder falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen Ihres FCC, R.E.D., IC oder sonstigen Lizenzantrags benötigen, kontaktieren Sie bitte unsere Vertriebsabteilung. Die Geräte werden für den Einsatz für unterschiedliche Frequenzen und RF-Bandbreiten hergestellt. Siehe Produktdatenblatt für weitere Angaben.
- GEISTIGES EIGENTUM: JEDE PARTEI HÄLT DIE ANDERE GEGENÜBER VERLUSTEN ODER SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN DRITTER AUFGRUND VON PATENT-, HANDELSMARKEN- ODER URHEBERRECHTSVERLETZUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN WAREN SCHADLOS, DIE IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DIESEM VERTRAG VOM VERKÄUFER FÜR DEN KÄUFER HERGESTELLT WERDEN, ODER DIE SICH DURCH DEN EINSATZ DER WAREN IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DIESEM VERTRAG ERGEBEN.
- SCHADLOSHALTUNGSKLAUSEL: AUSGENOMMEN WIE IN DIESEM PARAGRAPHEN 13 ERLÄUTERT, ERKLÄRT SICH DER KÄUFER ALS EINE VORAUSSETZUNG FÜR EINEN VERKAUF DAMIT EINVERSTANDEN, DEN VERKÄUFER GEGENÜBER ANSPRÜCHEN, KLAGEN ODER VERFAHREN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG DER WAREN SCHADLOS ZU HALTEN, UND DEN VERKÄUFER BEI SCHÄDEN, VERGLEICHEN, SCHIEDSSPRÜCHEN, URTEILEN UND KOSTEN, EINSCHLIEβLICH RECHTSANWALTSGEBÜHREN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG DER WAREN DURCH DEN KÄUFER ZU ENTSCHÄDIGEN. DIESE BESTIMMUNG BLEIBT AUCH NACH DER KÜNDIGUNG DIESES VERTRAGS BESTEHEN.
- GEWÄHRLEISTUNG, RECHTSMITTEL, RECHTSMITTELBESCHRÄNKUNG: Der Verkäufer gewährleistet, dass die Geräte bei normaler Nutzung und korrekten Betriebsbedingungen im Werk des Originalkäufers oder Nutzers frei von Materialmängeln und Arbeitsfehlern sind. Die Pflicht des Verkäufers für Waren, die an allen Standorten außer in Europa veräußert werden, erstrecken sich auf einen Zeitraum von i) einem (1) Jahr in Bezug auf elektronische gedruckte Schaltungselemente und ii) neunzig (90) Tage nach dem Datum des Empfangs durch den Käufer (wie hierin erläutert) für „Verschleißteile“, wie Schalter, Antenne, Anschlüsse, Kabelbäume und Riemen. Die endgültige Entscheidung, welche Produktkomponenten “Verschleißteile“ sind, obliegt dem Verkäufer.
Die Reparaturpflicht des Verkäufers unterliegt der vollständigen Erfüllung der vom Verkäufer gelieferten Betriebsanleitung durch den Käufer.
DIE GEWÄHRLEISTUNG IST UNGÜLTIG, WENN
- die Geräte nicht auf normale und übliche Art und Weise verwendet werden;
- die Geräte missbräuchlich verwendet, vernachlässigt oder auf eine Art und Weise beschädigt wurden, die darauf hinweisen, dass die Geräte nicht normal betrieben und gepflegt wurden oder
- es wurden nicht autorisierte Änderungen oder Reparaturen durchgeführt, oder nicht zugelassene Bauteile im Gerät eingesetzt.
Der Käufer muss Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend machen. Das einzige Rechtsmittel des Käufers und die einige Pflicht des Verkäufers besteht in der Reparatur des Systems nachdem es vom Käufer an das nächstgelegene Werk des Verkäufers gesandt wurde. DER VERKÄUFER HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR DIE AUSGABEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM AUSBAU ODER WIEDEREINBAU DER GERÄTE. Gewährleistungsansprüche müssen zuerst von der Hauptgeschäftsstelle des Verkäufers genehmigt werden. Geräte, die an den Verkäufer im Rahmen einer Gewährleistung zurückgesandt werden, müssen frachtfrei versandt werden. Geräte, die der Verkäufer im Rahmen einer Gewährleistung für den Verkauf an einen Standort außerhalb von Europa erhält, werden an den Käufer FREI AN BORD „F.O:B“ Versandstelle zurückgesandt.
Der Käufer bestätigt, dass er alleine entschieden hat, dass die hierunter erworbenen Geräte die Anforderungen für die vorgesehene Funktion angemessen erfüllen. Der Käufer verlässt sich hinsichtlich der Nutzung der Geräte nicht auf die technische Beratung durch den Verkäufer, die gebührenfrei erfolgte, und der Verkäufe übernimmt keine Haftung für erteilte Beratung oder Empfehlungen oder erzielte Ergebnisse. Beratung und Empfehlungen erfolgten auf Anfrage des Käufers und die Annahme unterliegt dem Risiko des Käufers.
OPTIONALE VERLÄNGERTE GEWÄHRLEISTUNG (Dienstleistungsvertrag): Die Gewährleistung des Verkäufers über hergestellte elektronische Module kann mit dem Kauf eines Dienstleistungsvertrags verlängert werden (verlängerte Gewährleistung). Diese verlängerte Gewährleistung für Ersatzteile und Reparatur unterliegt den Beschränkungen und Ausschlüssen, die für die Gewährleistung des Verkäufers gelten und gilt nur für Werksreparaturen oder den Austausch von Modulen, die bei normaler Belastung ausfallen. Module, die an den Verkäufer im Rahmen dieser verlängerten Gewährleistung zurückgesandt werden, müssen frachtfrei versandt werden. Module, die der Verkäufer im Rahmen dieser verlängerten Gewährleistung erhält, werden an den Käufer zurückgesandt. *AUSSER FÜR VERKÄUFE VON CATTRON S.R.O. VERSTEHT SICH DER GEWÄHRLEISTUNGSSERVICE FREI AN BORD „F.O.B“ ursprüngliche Versandstelle des Verkäufers. DER EUROPÄISCHE GEWÄHRLEISTUNGSSERVICE FÜR VERKÄUFE DURCH DIE CATTRON S.R.O. VERSTEHT SICH Frachtfrei benannter Bestimmungsort „CPT“, wie in diesen Geschäftsbedingungen erläutert.
- FREI AN BORD „F.O.B“ Versandstelle. Reparaturen, die von der verlängerten Gewährleistung ausgeschlossen sind, beinhalten u. a. Vandalismus, absichtliche Vernachlässigung, Unfälle (wie fallen gelassene Geräte), Beschädigungen durch Überspannung, Wasserschäden, höhere Gewalt, Überflutungen, Brände, Stürme, Blitze etc. Erforderliche vom Käufer gewünschte Werkstatt- oder Vor-Ort-Reparaturen, die nicht der verlängerten Gewährleistung unterliegen, werden dem Käufer zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Reparatursätzen in Rechnung gestellt.
- AUSSCHLUSS WEITERER GEWÄHRLEISTUNGEN: DIE OBIGE GEWÄHRLEISTUNG IST DIE AUSSCHLIEβLICHE GEWÄHRLEISTUNG DES VERKÄUFERS. SIE IST STRENG AUF IHRE BEDINGUNGEN BESCHRÄNKT UND ERFOLGT ANSTELLE ALLER WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN, ANGEDEUTETEN ODER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN. DER VERKÄUFER SCHLIESST AUSDRÜCKLICH UNAUSGESPROCHENE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER GEBRAUCHSEIGNUNG AUS.
- AUSSCHLUSS VON DELIKTHAFTUNG: DER KÄUFER ERKLÄRT SICH AUSDRÜCKLICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DER VERKÄUFER, SEINE RECHTSNACHFOLGER, BEVOLLMÄCHTIGEN UND MITARBEITER NICHT BEI GESETZESÜBERTRETUNGEN HAFTEN – UNGEACHTET, OB ES SICH UM FAHRLÄSSIGKEIT, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER WEITERE DELIKTHAFTUNGSTHEORIEN HANDELT – SOWIE BEI KLAGEN ODER UNTERLASSUNGEN IN BEZUG AUF DIE KONSTRUKTION, DIE HERSTELLUNG, DIE VORBEREITUNG FÜR DEN VERKAUF, DEN VERKAUF, DIE LIEFERUNG, DEN AUFBAU ODER DIE INSTALLATION DER VERKAUFTEN GERÄTE ODER WEITERE DIENSTLEISTUNGEN, DIE HIERUNTER ERBRACHT WERDEN. DIE PARTEIEN BEABSICHTIGEN, DEN VERKÄUFER UND SEINE RECHTSNACHFOLGER, ZESSIONARE, BEVOLLMÄCHTIGTEN, VERTRETER UND AUFTRAGNEHMER VON DER DELIKTHAFTUNG ZU ENTBINDEN.
- AUSSCHLIEβLICHES RECHTSMITTEL, AUSSCHLUSS VON FOLGESCHÄDEN UND WEITEREN SCHÄDEN: DER KÄUFER ERKLÄRT SICH AUSDRÜCKLICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DAS VORSTEHEND ERLÄUTERTE RECHTSMITTEL DAS ALLEINIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS BEI GEWÄHRLEISTUNGSVERLETZUNG FÜR DELIKTISCHES VERHALTEN IST, SOWIE FÜR WEITERE KLAGEGRÜNDE. DER KÄUFER ERKLÄRT SICH WEITERHIN AUSDRÜCKLICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS IHM KEIN WEITERES RECHTSMITTEL ZUR VERFÜGUNG STEHT, EINSCHLIESSLICH U. A. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE BEI NEBENSCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, BESONDEREN ODER STRAFSCHÄDEN, AUS BELIEBIGEN GRÜNDEN, EINSCHLIESSLICH SCHADENSERSATZSPRÜCHE PERSONEN- ODER SACHSCHÄDEN ODER WEITERE FOLGESCHÄDEN, WIRTSCHAFTLICHEM VERLUST ODER FOLGEVERLUSTEN. DER VERKÄUFER HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR VERLUSTE ODER ERWARTETEN GEWINN, NUTZENAUSFALL ODER WEITERE VERLUSTE, DIE DURCH DEN STILLSTAND ODER EINEN FEHLER DER VERKAUFTEN GERÄTE VERURSACHT WERDEN, ODER FÜR ERHÖHTE BETRIEBSAUSGABEN, DIE DURCH DIE VERKAUFTEN GERÄTE ODER DURCH WEITERE HIERUNTER ERBRACHTE DIENSTLEISTUNGEN VERURSACHT WERDEN. DIESER AUSSCHLUβ GILT FÜR ALLE ANSPRÜCHE, UNGEACHTET OB AUFGRUND UNERLAUBTER HANDLUNG, EINES VERTRAGS ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN, UND BEZIEHT SICH AUF ALLE SCHÄDEN.
- WEITERE PRODUKTE DES HERSTELLERS: DIE GEWÄHRLEISTUNG DES VERKÄUFERS BEZIEHT SICH NICHT AUF GERÄTE, DIE NICHT VOM HERSTELLER HERGESTELLT WURDEN, NICHT AUF BAUTEILE, DIE NICHT VOM VERKÄUFER ANGEGEBEN SIND ODER DIE DER VERKÄUFER ALS EINE HERSTELLUNGSEINHEIT VON EINEM ANERKANNTEN HERSTELLER BEZOGEN HAT. WENN DAS GERÄT EIN PRODUKT VON EINEM ANDEREN HERSTELLER ALS DEM VERKÄUFER IST, GIBT DER VERKÄUFER KEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH ANGEDEUTET, FÜR SOLCHE GERÄTE, EINSCHLIESSLICH ANGEDEUTETE GEWÄHRLEISTUNGEN FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER GEBRAUCHSEIGNUNG.
- PATENTANSPRÜCHE, DIE SICH AUF WEITERE PRODUKTE DES HERSTELLERS BEZIEHEN: WENN DAS VOM VERKÄUFER VERKAUFTE GERÄT NICHT VOM VERKÄUFER HERGESTELLT WURDE ODER MIT DEM MARKENNAMEN ODER HANDELSNAMEN EINES ANDEREN HERSTELLERS VERÄUSSERT WIRD, LEHNT DER VERKÄUFER HIERMIT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AN GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN, EINSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNGEN BEI PATENTVERLETZUNGEN, AB.
Der Verkäufer muss sich jedoch, wenn er vom Käufer unverzüglich über einen Anspruch wegen Patentverletzung von Geräten eines anderen Herstellers unterrichtet wird, die hierunter veräußert werden, angemessen darum bemühen, für den Käufer Schadensersatzrechte zu sichern, die der Hersteller üblicherweise für ein solches Produkt gewährt.
- VERJÄHRUNG VON ANSPRÜCHEN: Der Käufer erklärt sich in Anbetracht der Erfüllung dieses Vertrags durch den Verkäufer damit einverstanden, dass Ansprüche jeglicher Art des Käufer auf der Grundlage oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder anderweitig ausgeschlossen werden, sofern sie nicht vom Käufer durch eine Klageerhebung innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung der Geräte oder einer weiteren Handlung, Maßnahme oder Unterlassung, die sich auf solche Ansprüche beziehen, gelten gemacht werden. Diese Bestimmung besteht nach Kündigung, wie auch immer entstanden, dieses Vertrags fort.
- GEISTIGES EIGENTUM
Der Käufer bestätigt, dass die gesamten geistigen Eigentumsrechte an und im Zusammenhang mit den Produkten das Eigentum des Verkäufers sind, einschließlich (u. a.) Patente, Urheberrechte, Handelsmarken, Designrechte sowie Fachwissen. Keine Angaben in diesen Geschäftsbedingungen oder in einer Bestellung sind dahingehend auszulegen, dass sie Lizenzen oder Rechte auf den Käufer im Zusammenhang mit den geistigen Eigentumsrechten übertragen. Der Verkäufer macht seine Rechte zur Kontrolle der weltweiten Nutzung seiner Handelsmarken geltend, und der Käufer unterstützt den Verkäufer wie gefordert bei der Verhinderung, dass andere die Rechte des Verkäufers verwässern. Der Käufer wird ohne die Zustimmung des Verkäufers kein Erkennungszeichen entfernen, bedecken, verwischen oder auf eine beliebige Art verändern, das Teil des Produkts/der Produkte ist oder auf das Produkt/die Produkte geprägt oder anderweitig am Produkt/an den Produkten befestigt ist. Der Käufer darf weltweit nicht um die Registrierung von Handelsmarken oder Handelsnamen (einschließlich Namen von Tochtergesellschaften) ersuchen, die identisch oder täuschend ähnlich sind oder Handelsmarken oder Handelsnamen verbinden, die dem Verkäufer (oder Tochtergesellschaften) gehören oder auf die der Verkäufer einen Anspruch hat.
- GESCHÜTZTE INFORMATIONEN. Der Käufer darf während der Erfüllung dieses Vertrags oder zu einem beliebigen Zeitpunkt danach, keine Informationen, die vom Verkäufer dem Käufer gegenüber offengelegt oder unterbreitet werden, einschließlich u. a. Techniken, Daten, Designs, Geräte, technische Daten, Zeichnungen, Handelsgeheimnisse oder weitere Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, den Artikeln dieses Vertrag oder den Methoden oder Herstellungsprozessen des Verkäufers, die als geschützte Informationen gelten, gegenüber Dritten offenlegen oder zu ihren Gunsten verwenden, ausgenommen im Zusammenhang mit der Nutzung der unter diesen Vertrag fallenden Waren.
- IN DER REGION AMERIKA GELTENDES RECHT. Alle Fragestellungen im Zusammenhang mit einem Angebot, einer Bestellung, die auf ein Angebot folgt, Auftragsbestätigungen oder dem Verkauf der Waren unterliegen dem Recht des Commonwealth of Pennsylvania, hiervon ausgenommen sind Verkäufe von Cattron S.R.O.
- . INTERNATIONALER WARENKAUF. Bei Verkäufen von Cattron S.R.O. werden alle Fragestellungen im Zusammenhang mit einem Angebot, einer Bestellung, die auf ein Angebot folgt, Auftragsbestätigungen oder dem Verkauf von Waren in Europa in Übereinstimmung mit dem Recht der Tschechischen Republik gelöst.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
VERKÄUFE: Wenn Sie Ersatzteile bestellen, eine Bestellung beschleunigen müssen, Fragen zu einer Bestellung haben, die sie bereits erhalten haben oder Waren zurücksenden möchten, kontaktieren Sie bitte unsere Vertriebsabteilung „Customer Service“ . Unser Personal ist für die Verfolgung von Sendungen oder dem Finden von Lösungen für Ihre Probleme hervorragend ausgebildet.
RECHNUNGSWESEN: Unser Buchhaltungspersonal bespricht gerne Ihre Fragen mit Ihnen. Sie dürfen sich gerne mit Ihnen in Verbindung setzen.
SERVICE: Unser Servicepersonal ist jederzeit erreichbar. Unser Kundendienstleiter hilft Ihnen gerne bei Serviceproblemen und unterstützt Sie bei der Planung Ihrer Systeminstallation, der Inbetriebnahme und der Überprüfung oder von Kundenschulungen.